Fundbüro

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Sollten Sie einen Gegenstand finden, der den Eindruck erweckt, nicht absichtlicht weggeworfen zu sein, so geben Sie diesen bei der Verbandsgemeindeverwaltung oder bei Ihrer Ortsgemeindeverwaltung ab. Genauso verhält es sich mit gefundenem Geld.Wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie sich bei unserem Fundbüro erkundigen.
 
Fundsachen werden in der Regel sechs Monate lang aufbewahrt, danach kann der Finder seinen Anspruch auf die Sache geltend machen. Ist dies nicht der Fall, so werde die nicht gewünschten Gegenstände versteigert.

Ansprechpartner  

Mayer, Heike
06244/5908-23
06244/5908-52
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Babel, Anita
06244/5908-24
06244/5908-52
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