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Sitzung des Ortsgemeinderates Westhofen am 19. Oktober 2011

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Wappen Ortsgemeinde WesthofenUnterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichen Verwaltung gemäß § 15 GemO


In der Sitzung am 19.10.2011 hat der Ortsgemeinderat Westhofen sich mit nachfolgenden Themen befasst:

  1. Zunächst beschäftigte sich der Ortsgemeinderat mit dem Bebauungsplan Gewerbepark „Wonnegau“. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bzw. die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 03.05. bis 04.06.2010 durchgeführt. Der Ortsgemeinderat prüfte mit Unterstützung des Ing.-Büros Dörhöfer & Partner die eingegangen Anregungen. Aufgrund der eingegangen Anregungen stand die Änderung der Plangebietsabgrenzung zur Diskussion. Dieser Planentwurf wurde vom Ortsgemeinderat angenommen.  Danach beschloss der Ortsgemeinderat die Offenlage des Bebauungsplans Gewerbepark „Wonnegau“. Die Änderung des Plangebietes sowie die Offenlage werden in einer der nächsten Amtsblätter bekannt gegeben.
  2. Weiterhin beschloss der Ortsgemeinderat eine neue Friedhofssatzung, die den gesetzlichen Veränderungen angepasst wurde und die zwischenzeitlich nachgefragten Bestattungsarten berücksichtigt. So sind neben den bisherigen Bestattungen in Reihen- und Wahlgräbern künftig auch Bestattungen in Urnenwahlgräben, Urnennischen, Urnenrasen-gräbern und anonymen Urnenreihengräbern möglich. Außerdem wird eine Abräumgebühr für die Grabsteine, -einfassung und -abdeckung festgelegt. Sowohl die neu hinzugekommenen Grabarten als auch die bestehende Unterdeckung bei dem bisherigen Friedhofsgebührenaufkommen erforderten eine Neukalkulation der Gebüh-rensätze. So kostet z.B. ein Reihengrab für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr an statt bisher 390,00 € jetzt 570,00 €, für ein Wahlgrab muss statt bisher 390,00 € nun 820,00 € gezahlt werden und ein Urnenwahlgrab kostet statt 132,00 € künftig 250,00 €. Für die neu bereitgestellten Grabtypen Urnenreihenrasengrabstätten und anonyme Urnenreihengräber entstehen Gebühren von 130,00 € und die Urnennischen in den Urnenstelen kosten für die 2-Nischen 680,00 € und die 3-Nischen 890,00 €.
  3. Im nächsten Punkt beschloss der Rat, einen Rasentraktor Kubota 2530 mit Kehr, Mäh- und Mulchausstattung zum Preis von 38.819 € inkl. Mwst. bei der Firma Freund zu kaufen.
  4. In der Ortsgemeinderatssitzung vom 08.12.2010 wurde beschlossen, westlich angrenzend an den Friedhof einen Betriebshof zu errichten. Eine Neukalkulation des Ing.-Büros IDEAL hat ergeben, dass die Kosten sich nicht wie ursprünglich auf 41.000 €, sondern auf ca. 50.000 € belaufen. Die Ratsmitglieder entschieden mehrheitlich, den Betriebshof wie geplant zu bauen.
  5. Des Weiteren hatte der Ortsgemeinderat über die Annahme einer Spende zu entscheiden. Die Firma Auto Greiss GmbH aus Dittelsheim-Heßloch spendete 200 € für den Gemeindekindergarten Westhofen. Diese Geldspende nahm der Rat gerne entgegen.